Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:
1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm,
Teleskopschlagstöcke)
a) für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b) für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
c) für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd,
Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)
Auf fast jedem Seminar wird die gleiche Frage gestellt:
Welche Messer sind erlaubt und welche Verboten?
>> Nicht Verwechseln<<
Messer sind KEINE Verbotenen Gegenstände; es gelten ledigliche für einige Messer ein Führverbot!
Ein kleiner aber feiner entscheidender Unterschied.
Das Waffengesetz finden Sie hier : http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html