Cybermobbing

Cybermobbing ist eine Art des Mobbings, bei der die Täter oft die scheinbare Anonymität des Internet nutzen um Ihre Opfer bloßzustellen. Viele trauen sich in der virtuellen Welt mehr, weil sie denken das das Internet ein rechtsfreier Raum wäre. Das ist er aber nicht und war es auch noch nie.

 

Es gibt zwar kein extra „Internetgesetzt“, aber das ist auch weder nötig noch Sinnvoll. Denn im Internet gelten die gleichen Regeln und Gesetze wie in der realen Welt.

 


Für die Opfer kann Mobbing in der virtuellen Welt manchmal schlimmer sein als in der echten, da die Täter hier rund um die Uhr aktiv sein können, durch das Internet ist kein direkter Kontakt zum Opfer nötig.

 

Oft ist Cybermobbing eine Folge oder Reaktion auf Inhalte von sozialen Netzwerken.

Posts oder Kommentare können eine Angriffsfläche bieten. Nicht selten schaukeln sich anfänglich harmlose Kommentare schnell zu Beleidigungen oder gar Bedrohungen auf.

 

Beleidigende oder bedrohliche E-Mails/Posts/ WhatsApp-Nachricht dürfen niemals toleriert werden. Betroffene sollten nie direkt antworten, sondern Vertrauenspersonen einbeziehen.


  •  Bewahren Sie Beweismaterial auf (Speichern Sie beleidigende E-Mails/Posts/Nachrichten)
  • Informieren Sie ggf. die Schule
  • Wenden Sie sich in schwerwiegenden Fällen sofort an die Polizei (und erstatten Sie Anzeige)
  • Bilder oder Videos, die ohne Erlaubnis veröffentlicht werden, müssen gelöscht werden. Die Löschung kann über den Netzwerkbetreiber vorgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim jeweiligen Netzwerkbetreiber

Jedem Schüler muss klar sein, dass Cybermobbing kein harmloser Streich ist,

sondern eine Straftat!

Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand, aber darunter fallen verschiedene Straftatbestände. Dazu gehören z.B.:

 

§ 186 Strafgesetzbuch (StGB) Üble Nachrede

§ 185 Strafgesetzbuch (StGB) Beleidigung

§ 187 Strafgesetzbuch (StGB) Verleumdung

 

Kleiner Hinweis für Eltern

 

Ein Tatmittel (Handy oder Notebook) kann eingezogen werden.

Lehrer dürfen nur mit Einverständnis der Eltern den Inhalt eines Handys einsehen. Im Gegensatz zur Polizei und Staatsanwaltschaft, die darf bei Verdacht auf eine Straftat auch gegen den

Willen des Inhabers den Inhalt des Handys sichten.

 

weiter Linkempfehlungen:

www.jugendschutz.net

www.klicksafe.de