Stalking

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, Belästigen und Bedrohen einer Person bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

 

Gegen Stalking kann zivilrechtlich vorgegangen werden!

  • Machen dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass du keinerlei Kontakt wünschst. Bleib konsequent!
  • Informieren dein Umfeld (Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn), wenn du Opfer eines Stalkers geworden bist. Bei akuter Bedrohung (z. B. wenn er dich verfolgt oder in die Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmier die Polizei.
  • Verfolgt er dich im Auto, fahr zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentier alles, was der Typ schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit du, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel hast.
  • Erstattet Anzeige.
  • Stalking ist eine Straftat. 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen.
  •  Um sich vor Stalking zu schützen, kann beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden